FIS-Verhaltensregeln für Langläufer*innen
- Rücksichtnahme auf andere
Jede*r Langläufer*in muss sich so verhalten, dass niemand anders gefährdet oder geschädigt wird. - Beschilderung, Laufrichtung und Lauftechnik
Markierungen, Hinweisschilder und Laufrichtung sind zu beachten. Auf entsprechend ausgewiesenen Loipen ist ausschließlich in der angegebenen Laufrichtung und -technik zu laufen. - Wahl von Spur und Piste
Auf Doppel- und Mehrfachspuren muss in der rechten Spur gelaufen werden. Langläufer*innen in Gruppen müssen in der rechten Spur hintereinander laufen. In freier Lauftechnik ist auf der Piste rechts zu laufen. - Überholen
Überholt werden darf rechts oder links. Der/die vordere Läufer*in ist nicht verpflichtet auszuweichen, sollte den/die Überholende*n aber nach Möglichkeit passieren lassen. - Gegenverkehr
Bei Begegnungen ist jeweils nach rechts auszuweichen. Der/die abfahrende Langläufer*in hat Vorrang. - Stockführung
In der Nähe anderer Läufer*innen sind die Stöcke so eng wie möglich am Körper zu führen. - Anpassung der Geschwindigkeit an die Verhältnisse
Langläufer*innen müssen, vor allem auf Gefällstrecken, Geschwindigkeit und Verhalten dem eigenen Können, den Geländeverhältnissen, der Verkehrsdichte und der Sichtweite anpassen. Es muss immer ein ausreichender Sicherheitsabstand zum/zur vorderen Läufer*in eingehalten werden. In Notfällen sollte man sich kontrolliert fallen lassen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. - Freihalten der Loipen und Pisten
Wer stehen bleibt oder stürzt, muss die Loipe/Piste schnellstmöglich verlassen. - Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jede*r zur sofortigen Hilfeleistung verpflichtet. - Ausweispflicht
Jede*r Zeuge*in und/oder Beteiligte*r, verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
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